„In dem von der Unionsfraktion eingebrachten Gesetzesentwurf ging es um eine Sachentscheidung für eine notwendige Entscheidung zur Eindämmung der illegalen Einwanderung. Alle drei in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen waren entweder in einer vorherigen Legislaturperiode oder auf einer einstimmigen Konferenz aller Ministerpräsidenten zuvor bereits einstimmig beschlossen. Leider haben rot-grünen Fraktionen aus rein parteilichen Erwägungen nun mit Nein gestimmt. Ich sehe das als Skandal, weil parteiliche Interessen über die der Menschen im Land gestellt wurden.
Die nachvollziehbaren Anliegen abzulehnen, um dann uns mit unserem Gesetzesantrag in die Ecke der AfD zu schieben, mit der wir zu keiner Zeit gesprochen oder zusammenarbeiten werden, ist völlig destruktiv. Die dringend notwendige Entscheidung zum Wohle der Menschen, der überlasteten Kommunen und des Landes nicht zu treffen, ist allein parteitaktisch zu erklären. Es braucht die CDU als starke Kraft in der Mitte, damit nicht linke Ideologen und insbesondere rechte Extremisten über unser Landbestimmen“, so Henning Otte.
Hintergrund:
Im Einzelnen ging es um eine Wiederherstellung der Regel einer „Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ Diese wurde in der vorigen, großen Koalition beschlossen und 2023 abgeschafft. Danach solle das „Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festgelegt“ werden. Zusätzlich sollte – nur – der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beendet werden.
Die Bundespolizei soll eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Drittstaatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern ohne Duldung erhalten, so wie es die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits einstimmig beschlossen hatten. Dies sollte auch für Personen mit Duldung wegen fehlender Reisedokumente gelten. Bei abzuschiebenden Personen sollte sie auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam erlaubt werden.
Für die ebenfalls geforderten umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen wären keine gesetzlichen Änderungen erforderlich gewesen, da sie auf Basis geltenden Rechts möglich sind. Damit soll eine Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland ermöglicht werden.