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Verfolgte Flüchtlinge schützen, Asylmissbrauch bekämpfen, Kommunen unterstützen

Die Flüchtlingsproblematik spitzt sich immer weiter zu,die >Kommunen sind überlastet. Bei einer Klausurtagung des Vorstands der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wurden am heutigen Donnerstag Maßnahmen beschlossen, um der größte innen- und außenpolitische Herausforderung unserer Zeit zu begegnen. Hierzu äußert sich Henning Otte, MdB als Mitglied des Fraktionsvorstandes:

 

„Wir haben heute wichtige und zielführende Maßnahmen beschlossen. Besonders wichtig ist, dass die Kommunen schnell die notwendige Unterstützung erhalten, die sie so dringend für die Bewältigung der Flüchtlingsströme brauchen. Sowohl finanziell, wie auch auf bürokratischer Ebene. Viele Regelungen des Vergabe- und Baurechtes müssen gelockert werden, die einer raschen und unkomplizierten Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge im Weg stehen.

Hierzu halten wir eine Grundgesetzänderung für notwendig, um die Gesetzgebungskompetenz für die Unterbringung von Flüchtlingen auf den Bund zu übertragen. Flüchtlinge müssen in den Ländern registriert werden, in denen sie erstmals europäischen Boden betreten.

 

Wir werden ein umfassendes Gesetzespaket innerhalb der nächsten Wochen beraten und noch im Oktober beschließen, um verfolgten Flüchtlingen angemessen und für die Kommunen tragbar helfen zu können. Wichtig ist, die Geldleistung durch Sachleistung abzulösen, da unser Sozialsystem eine Sogwirkung entwickelt hat.

 

Gleichzeitig werden wir verschärft gegen Asylmissbrauch vorgehen.

 

Künftig wird im Asylverfahren noch stärker unterschieden zwischen schutzbedürftigen und nicht-schutzbedürftigen Asylbewerbern.

 

Um die Asylverfahren zu beschleunigen und das Asylsystem insgesamt zu entlasten, treten wir für die Einstufung mindestens 3 weiterer Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten ein: Albanien, Kosovo und Montenegro. Hier müssen vor allem die Grünen sich bewegen und sich bereit erklären, im Bundesrat zuzustimmen. Zu erstellende Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern müssen auch mit der Androhung der Ablehnung von Entwicklungshilfe gekoppelt werden.

 

Weiterhin sollten die Bewerber solange in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder verbleiben, bis ihr Antrag beschieden wurde, sie sollten gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Wird der Antrag abgelehnt, sollte die Rückführung von dort geschehen. Das wäre eine sehr große Entlastung für die Kommunen.
 

Wer kein Asyl in Deutschland erhält, muss in seinen Heimatstaat oder das EU-Land, über das er eingereist ist, zurückkehren. Reist er nicht freiwillig aus, muss der Betreffende zurückgeführt werden. Wir dürfen diesen Menschen keine falschen Hoffnungen machen, dass sie in Deutschland bleiben dürfen. Abschiebungen sind weder für die eingesetzten Polizisten, noch für die Betroffenen angenehmen. An der Durchsetzung unserer demokratisch beschlossenen Gesetze darf es aber keinen Zweifel geben, das ist auch eine Frage der Rechtsstaatlichkeit. Die Verantwortung liegt bei den Ländern, der Bund ist bereit, in der Praxis durch die Bundespolizei zu helfen. Die Länder müssen Rechtsstaatlichkeit auch bei abgelehnten Asylanträgen durchsetzen. Hier ist insbesondere die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen aufgefordert, sichtbar die Rückführung zu betreiben.“

 

 

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