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Verfassungsgerichtsurteil begrüßt

 

Der heimische Bundestagsabgeordnete Henning Otte (CDU) begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die von der Ampel eingeführte Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt hat. „Damit haben wir als Opposition erfolgreich gegen die rein ideologisch motivierte Maßnahme geklagt. Erneut hat die Ampel gegen das Grundgesetz verstoßen – wie zuletzt mit den Schattenhaushalten. Das Ziel einer Verkleinerung des Bundeshaushaltes teilen wir voll und ganz. Aber es muss demokratisch bleiben und darf nicht politische Konkurrenz ausschalten“, betont Henning Otte. Man habe der der Ampel hierzu in der Vergangenheit mehrfach konkrete Vorschläge unterbreitet, die diese aber abgelehnt habe.

Die CDU habe gegen die Wahlrechtsreform der Ampel geklagt, da sie sowohl das Verfahren der Zweitstimmendeckung, als auch den Wegfall der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig gehalten habe. Das Urteil entspreche dem Ansinnen der CDU in einem wesentlichen Teil, da es die 5 %-Sperrklausel in ihrer von der Ampel verabschiedeten Form ohne Grundmandatsklausel tatsächlich für verfassungswidrig erklärt.

Otte bedauerte, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation in Bezug auf die Zweitstimmendeckung nicht gefolgt ist. Allerdings habe das Gericht nur die verfassungsrechtlichen Grenzen geprüft.

Die jetzigen Ampel-Parlamentarier seien zum großen Teil durch Listenplätze in den Bundestag gekommen. Dies zeige sich täglich bei realitätsfernen Beschlüssen, die nicht dem Bürgerwillen entsprächen. Mit dem sogenannten Zweitstimmendeckungsverfahren würden bei der nächsten Bundestagswahl Wahlkreisbewerber der CDU und der CSU benachteiligt, das das Direktmandat keine Garantie mehr für den Einzug in den Bundestag bedeute. Diese Regelung stelle eine demokratische Entwertung des Wählerwillens dar. Der Grundsatz der demokratischen Repräsentanz der Wahlkreise im Deutschen Bundestag werde geschwächt.

„Wir als Unionsfraktion bieten an, gemeinsam die vom höchsten Gericht aufgegebene Gesetzesänderung anzupacken. Es geht um die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Wenn die Ampel dazu nicht bereit ist, muss das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode erneut geändert werden2“, so Henning Otte.

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