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Unterstützung für das Bohrservice-Gewerbe

Der heimische Bundestagsabgeordnete Henning Otte (CDU) hat sich in mehreren Gesprächen, unter anderem mit Dr. Frank Weise als Leiter der Agentur für Arbeit über die wirtschaftliche Situation in der Celler Bohrservice-Branche informiert und mit entsprechenden Schreiben auch Möglichkeiten der Unterstützung aufgezeigt. Für die ganze Branche gibt es drei Faktoren, die die Geschäfte der Firmen in negativer Weise erheblich beeinflussen. In einem Betriebsratsgespräch wurde auch deutlich, dass in vielen Betrieben Kurzarbeit herrsche oder Stellen abgebaut werden sollen.

In erheblicher Weise schlägt der weltweite Ölpreisverfall durch, der seine Ursache in der verstärkten Schiefergas-Ölförderung der USA begründet und der Konkurrenz von Saudi-Arabien, das günstig Öl fördern kann und seine Marktanteile auf dem Weltmarkt verteidigt. Auch spielen die Sanktionen gegen Russland infolge der Ukraine-Krise eine wichtige Rolle und schließlich auch die starken Restriktionen bei jeglicher Form des Fracking in Deutschland.

Henning Otte wies die heimischen Unternehmen darauf hin, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zentrale Anlaufstelle für alle das Verfahren betreffenden Fragen der Sanktionen diene. Über den derzeitigen Stand der EU-Sanktionen im Finanzbereich informiere die Deutsche Bundesbank mit eigenen Servicenummern.

Insbesondere mittelständische Unternehmen können Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund der Sanktionen überbrücken, indem sie das bestehende Instrumentarium wie Betriebsmittelkredite der KfW oder das Bürgschaftsinstrumentarium der Bürgschaftsbanken nutzen. Bei Schäden aus bestehenden Verträgen für Warenlieferungen oder Investitionen können die spezifischen Instrumente der Außenwirtschaftsförderung wie Exportkreditversicherungen oder Investitionsgarantien unter der Voraussetzung zum Einsatz kommen, dass die Versicherungen rechtzeitig abgeschlossen wurden.

Nach wie vor bestehe auch die Möglichkeit, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen. Soweit es aufgrund der Sanktionen zu einem erheblichen Arbeitsausfall komme, könne für bis zu 12 Monate konjunkturelles Kurzarbeitergeld an die vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer des Unternehmens gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt werde. Weiterhin müssen die Voraussetzungen der §§ 95 bis 109 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt sein. Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur am Sitz des Betriebes.

Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft außerdem bereits etablierte Förderinstrumente zur Verfügung wie der KfW-Unternehmerkredit, der ERP-Gründerkredit und Bürgschaften.

Henning Otte verweist auch darauf, dass weiterführende Informationen dazu sowie weitere Hinweise zu den Sanktionen und Unterstützungsmöglichkeiten sich auch auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums befinden: www.bmwi.de/DE/Themen/aussenwirtschaft,did=654312.html

„Ich hoffe, dass die Krise dieser High-Tech-Branche schnellstmöglich überwunden ist. Ich bin mir sicher, dass die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Unterstützung einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, negative Folgen der aktuellen Situation abzumildern. „Schließlich müssen wir alles Mögliche unternehmen, um die hochwertigen Arbeitsplätze in Celle zu erhalten“, so Otte.

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