Logo der CDU

Aktuelles

Grundsteuergesetz verabschiedet

Fritz Güntzler, MdB (Mitglied im Finanzausschuss und stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag) und Henning Otte, MdB vor der Stimmabgabe zur Grundsteuer.

Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Henning Otte (CDU) sieht in der Verabschiedung des Gesetzes zur Grundsteuer einen guten Kompromiss. „Sowohl die Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, als auch Mieter müssen nicht mit hohen Kostensteigungen rechnen, wie sie nach dem ersten Entwurf aus dem Finanzministerium zu erwarten waren. Auch die Kommunen haben jetzt Planungssicherheit zu einer ihrer wichtigsten Einnahmequellen“, erklärt Henning Otte. Die Unionsfraktion habe besonderen Wert auf ein möglichst einfaches Grundsteuerrecht gelegt. Hierbei habe sich der niedersächsische Bundestagskollege Fritz Güntzler in besonderem Maße eingesetzt. Deshalb sollen mittelfristig so viele Daten wie möglich – wie zum Beispiel Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen und Baujahr – von der Finanzverwaltung automatisch zur Verfügung gestellt werden. Damit ließe sich auf Dauer eine vorausgefüllte Steuererklärung realisieren.

Auch gegenüber dem Koalitionspartner habe man in Verhandlungen eine länderspezifische Öffnungsklausel aufnehmen können, damit regionale Verwerfungen wie zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen verhindert werden können. Für Steuerpflichtige in Ländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, muss sichergestellt sein, dass es nicht zu Zweifacherklärungen – einmal zum Zwecke der Grundsteuer und einmal zur Berechnung des Länderfinanzausgleichs – kommen darf.

Für denkmalgeschützte Gebäude und Anlagen hat die Unionsfraktion einen Abschlag erreichen können. Somit genieße der Denkmalschutz weiterhin einen besonderen Stellenwert im Grundsteuerrecht. Dies sei gerade auch für die Besitzer historischer Gebäude eine gute Nachricht. „Insgesamt war es uns wichtig, dass der Gesamtumfang der Grundsteuer nicht steigt, damit Mieter nicht noch stärker belastet werden.

Das neue Grundsteuerrecht werde ab dem 1. Januar 2025 angewandt. Bis dahin werde die Steuermesszahl anhand von tatsächlichen Berechnungen noch einmal evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Auch die FDP und die Grünen haben nach Aussage von Henning Otte sehr sachorientiert mitberaten und eine gemeinsame Zustimmung angekündigt.

„Während die Kommunen auf die Einnahmen angewiesen sind, werden bei den Bürgern Steuern nie gerne gezahlt. Dennoch profitieren auch diese von einer angemessenen Infrastrukturen und den Dienstleistungen vor Ort. Ich halte das Gesetz auch wegen seiner Aufkommensneutralität für ausgewogen“, so Otte.

Folgen Sie mir!