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Geld vom Bund gegen Langzeitarbeitslosigkeit in Uelzen

Der heimische Bundestagsabgeordnete Henning Otte (CDU) freut sich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Jobcenter Uelzen mehr als 330.000 Euro zur Verfügung stellt, um Langzeitarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Damit könne das Jobcenter Uelzen Fördermaßnahmen umsetzen, die sich nicht allein aus dem regulären Haushalt finanzieren lassen. Dies sei deshalb wichtig, da es besonders schwierig sei, Menschen mit längerer Erwerbslosigkeit in den regulären Arbeitsmarkt zu bekommen. Bei insgesamt guter Beschäftigungslage gäbe eine vergleichsweise hohe Sockelarbeitslosigkeit, die es abzubauen gelte. Allerdings sei der Rückgang der Arbeitslosigkeit im Bereich der Arbeitsagentur Uelzen sehr erfolgreich mit einer Gesamtquote von 5,7 Prozent im September 2016 (2.630 Erwerbslose) gelungen. Damit liege sie noch unter dem niedersächsischen Schnitt von 5,9 Prozent. Dennoch sei es gut, wenn durch zielgerichtete Förderung – wie individuelles Coaching – die Eingliederung von Menschen forciert werde, die länger aus den Arbeitsprozessen ausgeschlossen sind. „Der Bund stellt sich damit nicht nur seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, sondern hilft den Betroffenen vor Ort“, so Henning Otte.

 

Hintergrund:

Im Jahr 2013 waren deutschlandweit etwa 1,05 Millionen Menschen länger als ein Jahr arbeitslos. Obwohl sich die Zahl der langzeitarbeitslosen Frauen und Männer zwischen 2008 und 2013 um rund 277 000 Personen – und damit um rund 21 Prozent – verringert hat, ist der Anteil Langzeitarbeitsloser an allen Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung in den vergangenen fünf Jahren lediglich um 1 Prozentpunkt auf 47 Prozent gesunken. Damit ist es in den letzten Jahren nur begrenzt gelungen, verfestigte Arbeitslosigkeit aufzulösen.

Die Finanzmittel, die jetzt zur Verfügung gestellt werden, stammen aus dem zweckgebundenen Geld des Europäischen Sozialfonds (ESF) und sind Teil des ESF-Bundesprogrammes zum Abbau der Langarbeitslosigkeit gemäß des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

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