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Finanzielle Leistungen mit täglichem Einsatz in Einklang gebracht

Gesetzesentwurf bringt verbesserte finanzielle Leistungen für Soldaten und Beamte

Am Donnerstag berät der Bundestag über das 7. Besoldungsänderungsgesetz. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Henning Otte:

„Mit dem Gesetz ist ein weiterer Meilenstein zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr gelungen. Als Gesetzgeber konnten wir nach dem Attraktivitätssteigerungsgesetz erneut die Arbeits- und Rahmenbedingungen und hier insbesondere die finanziellen Leistungen verbessern. Was Soldaten und Beamten der Bundeswehr gleichermaßen zugutekommt. In der Bundeswehr leisten mehr als eine Viertelmillion Menschen Tag für Tag ausgezeichnete Arbeit, um im Auftrag des deutschen Volkes zu Sicherheit und Frieden in der Welt beizutragen. Das wollen wir mit der Anpassung des 7. Besoldungsänderungsgesetz würdigen.

Verantwortung zu übernehmen ist zumeist mit zeitlicher und körperlicher Belastung verbunden. Arbeits- und Rahmenbedingungen müssen daher ständig angepasst werden, um als attraktiver Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. Dazu zählt auch, wer an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht Dienst tut, der muss dafür anständig vergütet werden. Die Zulage für Dienste außerhalb der normalen Bürozeiten konnten wir um 50% erhöhen. Das ist eine spürbare Erhöhung.

Der Dienst an der Waffe birgt besonderes militärisches Gefahrenpotenzial und erfordert besondere Schutzmaßnahmen. Zur Gefahrenabwehr unterhält die Bundeswehr eigene Feuerwehren. Den gestiegenen Anforderungen bei der Abwehr spezieller Gefahren kommen wir mit einer Erhöhung der Stellenzulage im Feuerwehreinsatzdienst um 40% nach.

Weitere Verbesserungen konnten wir bei den Bergführern durch die Erhöhung der Erschwerniszulage um 70€ und bei den Flugzeugtechnikern durch Ausweitung der Stellenzulage auch auf Lehrkräfte umsetzen.

Im Rahmen der Amtshilfe unterstützt die Bundeswehr bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms insbesondere durch Bereitstellung von Personal im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und mit bis zu 4.000 „Helfenden Händen“. Mit der Gesetzesänderung wird der kräftezehrende Einsatz des Personals honoriert. Dem im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützenden Personal wird eine zusätzliche Stellenzulage zwischen 85€ und 140€ gewährt und die Kostenerstattung für Familienheimfahrten verbessert. Darüber hinaus wird für Pensionäre die Hinzuverdienstgrenze befristet ausgesetzt, um diese Personalreserve zu aktivieren.“

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