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Augenmaß statt Aktionismus im Waffenrecht

CDU als Garant für unsere Schützen, Jäger und Sammler

Zum zweiten Gesetz zur Änderung des Waffenrechtes erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Celle Uelzen, Henning Otte:

„Ich freue mich, dass wir die Waffenrechtsänderung mit gutem Ergebnis abgeschlossen haben.

Die CDU hat sich einmal mehr als die Partei gezeigt, die an der Seite unserer Schützen und Jäger steht! Uns ist es zu verdanken, dass sich der blinde Übereifer und Aktionismus der Grünen und SPD Landesminister nicht durchsetzen konnten und das deutsche Waffenrecht nur in Nuancen verändert wurde.

Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung bei Neuanschaffung eines Waffenschranks. Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 oder 1 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden.

Wichtig war für uns, dass der Bestandsschutz für die bisherigen Besitzer von aktuell genutzten Waffenschränken ausgeweitet werden konnte. Diese Schränke dürfen nicht nur unbefristet weitergenutzt werden, sondern die Regelung gilt nach den Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren auch für Mitbewohner, selbst im Erbfall, die ihre Waffen gemeinsam aufbewahren.

Anders als im Entwurf ursprünglich vorgesehen, handelt es sich bei der fahrlässigen Falschaufbewahrung von Munition nach wie vor um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat, wie Grüne und Teile der SPD gefordert hatten.

 

Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten wie auch zur Tradition unseres Landes und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Für eine grundlegende Verschärfung des deutschen Waffenrechts bestand auch vor diesem Hintergrund aus Sicht der Union keine Notwendigkeit.

 

Wir haben in dieser Legislaturperiode stets die berechtigten Belange der Jäger, Schützen und Sammler im Blick gehabt. Hinzuweisen ist etwa auf die erfolgte Änderung von § 19 des Bundesjagdgesetzes und die darin geregelte Erlaubnis, halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd einzusetzen. Hierdurch wurde für die Jäger in unserem Land rasch Rechtssicherheit geschaffen.

Auch haben wir verschiedene Vorstöße der Opposition, weitreichendere Verschärfungen unseres Waffenrechtes vorzunehmen, stets zurückgewiesen und sind nachdrücklich für die Belange und Rechte von Besitzern legaler Waffen eingetreten.

All das sind deutliche Erfolge unserer Politik, mit der wir die Interessen der Schützen, Jäger und Sammler unseres Landes gewahrt haben.“ 

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