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Ampel muss bei Haushalt priorisieren

Der Bundeshaushalt in der jetzigen Form wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das ist verheerend für die Ampel und für dringend erforderliche Investitionen. Damit entfällt die Finanzierungsgrundlage für dieses Jahr sowie die Folgejahre. Im Kern geht es um den Klima- und Transformationsfond (KTF). Die Rechtsprechung lässt sich jedoch auch auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) übertragen. Daher hat der Finanzminister eine Haushaltssperre erlassen.

Es ist Aufgabe der Ampelkoalition, einen verfassungsgemäßen Haushalt zu erarbeiten - rückwirkend für dieses Jahr und auch für das kommende Jahr. Als Opposition werden wir einem solide finanzierten Konzept nicht im Wege stehen.

Die Auswirkungen auf die Generalsanierungen sind noch nicht abzuschätzen. Allerdings sind für das erste Projekt in 2024 zwischen Frankfurt und Mannheim schon die Aufträge vergeben worden. Insgesamt geht es um die Sanierung von 40 Hochleistungskorridoren mit einer Gesamtlänge von 9.000 km. Sicher ist, die Schienenwege sind dringend sanierungsbedürftig.

Die Finanzierung der dringend notwendigen Generalsanierung zwischen Hamburg und Hannover mit der Umsetzung von wesentlichen Elementen vom Alpha-E lässt sich seriös erst mit der Verabschiedung der künftigen Haushalte vorhersagen. Dies gilt auch für alle weiteren Förderprojekte.

Bei den aktuellen Rekordeinnahmen und einem entsprechenden Haushalt, der 100 Mrd. Euro über dem der Vor-Corona-Jahre liegt, hat die Ampel kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. Sie muss endlich priorisieren und in die Zukunft unserer Infrastruktur investieren. Statt hier und bei der Digitalisierung zu sparen, muss sich die Ampel von konsumtiven, gesellschaftspolitischen Lieblingsprojekten verabschieden. Wir sind es den kommenden Generationen schuldig, eine gute Infrastruktur zugunsten der Menschen und der Wirtschaft und keine überbordenden Schulden zu hinterlassen. Die Ampel muss endlich anfangen ideologiefrei zu arbeiten, anstatt wie bisher Schulden zulasten Dritter – dem Steuerzahler – zu machen.

 

Hintergrund:

Bislang sollten bis 2027 12,5 Mrd. Euro aus dem KTF als Teil eines 40 Mrd.-Pakets bis 2027 für die Sanierung an die Deutsche Bahn gehen, weitere 11 Mrd. Euro sollten direkt aus dem regulären Haushalt fließen und zusätzlich 12,5 Mrd. Euro als Eigenkapital an die Deutsche Bahn. Diese Finanzierungsform ist nun hinfällig, da der bisherige Haushaltsentwurf für 2024 neu geplant werden muss. Die Bahn ist für die Sanierung der Hauptstrecken bereits mit rund 2 Mrd. Euro in Vorleistung gegangen.

Es muss erst einmal der Haushalt 2023 verfassungskonform überarbeitet werden. Aus dem WSF wurden 2023 bereits 43,2 Mrd. Euro entnommen. Die müssen jetzt neu gegenfinanziert werden. Es wird ein Nachtragshaushalt kommen. Erst dann wird ein neuer Haushaltsentwurf für 2024 kommen. Eine Finanzierung kann theoretisch durch Kürzungen, Einnahmeverbesserungen oder eine unvorhergesehene Notlage und dem daraus begründeten Aussetzen der Schuldenbremse finanziert werden.

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